Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich und bei guter Gesundheit eine Police abschließen. Das ist häufig ab dem 15. Lebensjahr möglich. Falls Sie sich später dafür entscheiden, erschweren Erkrankungen vielleicht die Annahme des Antrages oder verhindern sie sogar. Andererseits ist die Absicherung eines Schülers teuer. Wer keinen handwerklichen Beruf anstrebt, sollte die BU mit Ausbildungsbeginn abschließen.
Die BU tritt ein, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann eine monatliche Rente, die Ihren Lebensstandard aufrechterhalten soll. Denn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind unzureichend und schwer zu bekommen. Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer und Selbstständige haben ohnehin meist keinen Anspruch. Die Vertragslaufzeit sollte bis zum Ende des Erwerbslebens reichen. Für viele ist das heute das 67. Lebensjahr. Entscheiden Sie sich für eine kürzere Laufzeit und möchten diese nachträglich verlängern, ist dies nur dann möglich, wenn das vertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Häufig ist die Verlängerung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Höhe Ihrer BU-Rente sollte sich aus Ihren monatlichen Ausgaben (Lebensunterhalt, Versicherungen, Sparen usw.) abzüglich aller Einkünfte, die nicht aus Ihrem Arbeitseinkommen stammen, zusammensetzen. Bitte kalkulieren Sie nicht zu knapp. Um die Gehaltssteigerung auszugleichen, vereinbaren Sie eine Beitragsdynamik. Dadurch erhöhen sich BU-Rente und Beitrag. Auch im Leistungsfall (Eintritt der Berufsunfähigkeit) sollte eine Leistungsdynamik vereinbart sein. So kann die schleichende Entwertung der BU-Rente durch Inflation ausgeglichen werden.
Hierdurch kann sich allerdings der Beitrag erhöhen. Sie sind Beamter? Dann sollten Sie Folgendes wissen: Wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, sind Sie nicht immer auch gleich „berufsunfähig“. In einem solchen Fall würden Sie keine Leistungen aus
der BU bekommen. Sie können aber eine Rente beziehen, wenn Sie wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Allerdings müssen Sie das über die besondere Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert haben. Schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau an.
Es sollten zwischen 60-80% des Nettoeinkommens abgesichert werden.
Ein alltägliches Risiko, vor dem Sie sich schützen können.
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